Welttierschutztag 2019

Heute ist Welttierschutztag! Erlauben Sie mir einen kritischen Beitrag?

Vor ein paar Tagen habe ich auf FB in einer hitzigen Diskussion rund um ein Hundethema mitgelesen. Im Diskussionsverlauf wurde letztlich von einigen Menschen die Argumentation vorgebracht, dass doch alles, was rein rechtlich gesehen das österreichische Tierschutzgesetz nicht verletze, als unproblematisch zu betrachten wäre. Schließlich könne man wenns drauf ankommt ja niemals dafür belangt werden.

Zugegebenermaßen fand ich diese Argumentation von Tierfreunden ziemlich heftig und habe nachher noch einige Zeit lang darüber nachgedacht. Ja, es ist gut, dass wir in Österreich als mitteleuropäisches Land ein Tierschutzgesetz und eine Tierhaltungsverordnung haben, die im internationalen Vergleich halbwegs solide ist. Aber es muss einem schon auch bewusst sein, dass sich diese Gesetze meistens viel eher an der Durchsetzung menschlicher Ansprüche und den Anforderungen menschlicher Nutzung in unserer heutigen Zeit orientieren. Es handelt sich in vielen Fällen also eher um Minimalstandards, die zum Schutz der Tiere eingehalten werden müssen. Aber mehr auch nicht.

Um nur kurz einige Beispiele zu nennen:
– Laut Tierhaltungsverordnung darf ein Hund in einem Zwinger von 15 Quadratmetern Fläche gehalten werden, sofern ihm einmal am Tag „entsprechend seinem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit gegeben wird, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen“.
Auch in einem Innenraum entsprechender Größe darf der Hund gehalten werden, sofern natürlicher Lichteinfall vorhanden ist, er zwei Mal täglich Sozialkontakt zum Menschen erhält und gewährleistet wird, dass er „mehrmals täglich“ sein Geschäft im Freien verrichten und Bewegung haben darf.
Möchten Sie so Ihren Hund halten und würden denken, dass hiermit die Bedürfnisse eines hündischen Lebewesens befriedigt sind?

Und auch um die Nutztiere, die wir täglich unseren Hunden verfüttern (und vielleicht auch selbst essen), sollten wir uns eigentlich ein paar Gedanken machen.

– Im Tierschutzgesetz steht zum Beispiel, dass Rindern an mindestens 90 Tagen im Jahr „geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang“ zur Verfügung gestellt werden müssen. Das ist jeder vierte Tag im Jahr! Zudem können unter bestimmten Vorraussetzungen Ausnahmeregelungen beantragt werden, die diese Zeit noch mehr reduzieren.
– In der Tierhaltungsverordnung ist festgehalten, dass für Absetz- und Mastferkel in Gruppenhaltung für Tiere von zB. bis 20kg Gewicht eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche von 0,20 Quadratmetern pro Tier zur Verfügung zu stellen ist. Mit zunehmendem Gewicht geht es in Zehnerschritten nach oben. Man stelle sich mal Hunde oder andere unserer geliebten Haustiere in entsprechender Gruppenhaltung vor……

Wie man sieht, wird hier das Tierwohl nicht übermäßig groß geschrieben. Daher sollten wir uns im Umgang mit Tieren doch niemals an den rein gesetzlichen Vorgaben orientieren. Man kann vieles besser machen. Zum Beispiel, indem man in der Hundeerziehung sich nicht nur klar gegen körperliche Gewalt ausspricht, sondern auch das Anwenden von psychischem Druck kritisch analysiert. Können wir unseren Hunden nicht vielleicht noch viel öfter „Mitbestimmungsrecht“ geben, ohne dass wir gleich in Panik geraten müssen, dass sie uns mit dem Durchsetzen ihrer Wünsche nur unterbuttern möchten?

Und ich finde, als Hundehalter haben wir auch eine Verantwortung gegenüber den Nutztieren, die im Napf unseres Hundes landen. Das günstigste Fleisch kommt meist aus Haltungen, die sich lediglich an den Mindeststandards orientieren. Vielleicht füttern wir zB ein bisschen weniger Fleisch und können uns dafür öfter Produkte aus besserer Haltung leisten, sei es fürs Barfen oder auch bei Dosen- und Fertigfutter.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch einen schönen Welttierschutztag. In unserer heutigen Gesellschaft kann wohl niemand mehr zum Retter der Welt werden. Aber in Sachen Tierschutz können wir noch viel verbessern, und es fängt bei jedem einzelnen und mit „kleinen“ Dingen an! Als Menschen beeinflussen wir tagtäglich direkt und indirekt das Leben vieler andere Tiere und tragen dementsprechend eine große Verantwortung. Dieser müssen wir unbedingt auch ethisch und emotional begegnen und können uns doch nicht nur auf die Gesetzestexte berufen.

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